Die Hundezwingerhaftpflicht (auch Mehrhundehaftpflichtversicherung genannt) ist für Halter von mindestens zwei oder mehr Hunden wesentlich günstiger als die Absicherung einer Einzelhundehaftpflichtversicherung. Hier ist eine Zwingerhaltung nicht erforderlich.
In der Hundezwingerhaftpflicht erhalten Sie, genauso wie bei der „normalen“ Hundehaftpflicht, eine Absicherung für die Haftpflichtschäden, die die Hunde Dritten gegenüber verursachen. Hier sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt.
Hinzu kommt, dass in der Hundezwingerhaftpflichtversicherung für Züchter die von der versicherten Hündin geborenen Welpen bis zum Alter von 6 Monaten beitragsfrei mitversichert sind.